Strafen für Outdoor-Sex

Der Sex im Freien ist an sich gar nicht verboten. Es geht nämlich nicht um den Akt, sondern um das Aufsehen. Erst wenn man Grund für die „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ist, wird es strafbar. Außerdem muss das Paar absichtlich jemanden damit ärgern wollen. Ein Tatbestand, der schwer nachzuweisen ist.

Im Klartext heißt das für Outdoor-Wütige: Erst wenn man beim Sex erwischt wird, der Zuschauer sich ärgert, man nicht aufhört und angezeigt wird, dann gibt es eine Strafe.

In Österreich kann die ganz schön hoch ausfallen. Laut Strafgesetzbuch § 218 kann man für öffentliche sexuelle Handlungen bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe bekommen. Oder muss 360 Tagessätze zahlen.

Also gar nicht so billig, das verruchte Spielchen. Besonders an den Stränden Europas kann es richtig teuer werden. In Spanien liegt die Geldstrafe bei 75.000 Euro, in Frankreich bei 15.000 Euro und in Italien bei 300 Euro.

Natürlich kommt es auch auf die Stimmung des Beamten an, wie streng man dann wirklich bestraft wird. Mit diesen Tipps verringerst du die Gefahr einer Anzeige und erhöhst nebenbei den Spaß-Faktor.

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